Als Betreiber eines Kassensystems sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Kassendaten über Jahre hinweg nachvollziehbar, unveränderbar und prüfbar aufzubewahren.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie das Paymash Kassensystem die Anforderungen der Finanzbehörden in Deutschland und Österreich erfüllt und wie Sie im Falle einer Prüfung alle notwendigen Nachweise bereitstellen können.
Gesetzeskonforme Datenhaltung
Das cloudbasierte Paymash Kassensystem erfüllt die Anforderungen an die elektronische Aufzeichnung, Aufbewahrung und Prüfbarkeit von Kassendaten in:
Deutschland: gemäß §§ 146, 147 AO sowie der GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in elektronischer Form);
Österreich: gemäß §§ 131, 132 Bundesabgabenordnung (BAO) und der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
Speicherung der Kassendaten – Serverstandorte
Die Daten unserer Kunden werden in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren unserer Infrastrukturpartner gespeichert. Die Datenhaltung erfolgt hochverfügbar und datenschutzkonform an folgenden Standorten:
Frankfurt am Main, Deutschland (EU)
Zürich, Schweiz
Je nach Auslastung, Region und Sicherheitsstrategie können unterschiedliche Serverstandorte verwendet werden. Die Systeme gewährleisten in jedem Fall Datenverfügbarkeit, Unveränderbarkeit und Zugriffssicherheit gemäß geltender Gesetzgebung in Deutschland und Österreich.
Datenzugriff & Exportmöglichkeiten
Für Deutschland:
Vollständiger Datenexport im Format DSFinV-K (inkl. TSE-Daten falls vorhanden)
Revisionssichere Speicherung und jederzeitiger Zugriff durch Prüfer oder Steuerberater
GoBD-konforme Datenführung
Für Österreich:
Erfüllung der Anforderungen der RKSV, einschließlich:
Manipulationssicherem Datenerfassungsprotokoll (DEP)
Export des DEP im XML-Format für die Prüf-App der Finanzverwaltung
QR-Code am Beleg mit Signaturdaten
FinanzOnline-Meldungen
Hinweis zur Schweiz als Serverstandort
Die Schweiz ist gemäß DSGVO als Drittstaat mit anerkanntem Datenschutzniveau eingestuft. Der Zugriff auf Ihre Kassendaten ist jederzeit über unser System möglich – auch im Rahmen einer Prüfung.
Bitte beachten Sie:
Ein direkter Zugriff durch Behörden auf unsere Server ist nicht möglich, es sei denn, es liegt ein entsprechender rechtskräftiger Gerichtsbeschluss einer zuständigen nationalen Behörde vor. Dies entspricht dem geltenden Datenschutzrecht und der Cloud-Infrastrukturpraxis.
Die gesetzlichen Anforderungen an Datenzugänglichkeit werden durch die vollständige Exportfunktion vollständig erfüllt.
Hinweis für Prüfungen
Dieses Informationsblatt können Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung, Kassennachschau oder behördlichen Anfrage(z. B. durch das deutsche Finanzamt oder das österreichische BMF) als Nachweis vorlegen.
Bei individuellen Fragen zur Datenspeicherung oder zur technischen Umsetzung des Exports hilft Ihnen unser Support-Team gerne weiter.