Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme wie Kassensysteme. Ziel ist es, Manipulationen an Kassendaten zu verhindern und die Transparenz gegenüber den Finanzbehörden zu erhöhen. Die wichtigsten Regelungen umfassen:
Pflicht zur Meldung:
Unternehmen müssen ihre Kassensysteme, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind, elektronisch über das ELSTER-Portal melden. Die Meldung ist für jede Betriebsstätte separat erforderlich.
Fristen:
Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
Neu angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme ab dem 1. Juli 2025 sind innerhalb eines Monats nach Erwerb oder Außerbetriebnahme zu melden.
Zweck der Meldung:
Die Meldepflicht ist Teil einer bundesweiten Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug und dient der Nachvollziehbarkeit sämtlicher Transaktionen. Nicht gemeldete oder fehlerhafte Systeme können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Erforderliche Angaben:
Name und Steuernummer des Unternehmens.
Art des Kassensystems (z. B. Registrierkasse, Taxameter).
Seriennummer und Anzahl der Systeme.
Zertifikatsdaten der TSE.
Datum der Anschaffung, Inbetriebnahme, Leasing oder Außerbetriebnahme.
Wie erfolgt die Meldung?
Die Daten müssen elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt werden.
Für detaillierte Anleitungen und Formulare besuchen Sie das ELSTER-Portal und die Seite des Bundesfinanzministeriums.
Setze dich bitte mit Paymash-Support in Verbindung, um die für die Anmeldung erforderlichen Angaben, wie z.B. Seriennummer der TSE oder BSI-Zertifizierungs-ID zu erhalten.